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   OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 4a SsRs 66/13   

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https://dejure.org/2013,23477
OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 4a SsRs 66/13 (https://dejure.org/2013,23477)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.05.2013 - 4a SsRs 66/13 (https://dejure.org/2013,23477)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 (https://dejure.org/2013,23477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Begründung der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs bei Inhaltsabweichung zwischen Urteil und Bußgeldbescheid

  • verkehrslexikon.de

    Zur Hinweispflicht des Gerichts vor Erhöhung der Geldbuße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 103 Abs 1 GG, § 80 Abs 1 Nr 2 OWiG, § 344 Abs 2 StPO
    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Begründung der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs bei Inhaltsabweichung zwischen Urteil und Bußgeldbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2013, 473
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 4a SsRs 66/13
    Im Übrigen ist eine Verletzung rechtlichen Gehörs nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811).
  • OLG Hamm, 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98

    Ausreichende Begründung des Zulassungsantrags; Verletzung des rechtlichen Gehörs,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 4a SsRs 66/13
    Soweit der Betroffene vorbringt, im Falle eines Hinweises auf eine mögliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung hätte er sich entsprechend eingelassen, dass ihm "ein entsprechendes Verbot an der in Rede stehenden Stelle unbekannt sei", ist das Vorbringen - insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass der Betroffene lediglich Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hat - nicht ausreichend (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 23 f.).
  • KG, 10.03.2014 - 3 Ws (B) 78/14

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Die entsprechende Verfahrensrüge bedarf jedenfalls der Darlegung, ein entsprechender Hinweis sei nicht bereits mit dem Bußgeldbescheid übermittelt worden (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2013, 4a SsRs 66/13, VRR 2013, 473).

    Im Übrigen hätte die ordnungsgemäße Erhebung der Verfahrensrüge auch der Darlegung der mit dem Bußgeldbescheid übermittelten Rechtsbehelfsbelehrung bedurft (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 - [juris]).

  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht

    Jedenfalls hätte die ordnungsgemäße Erhebung der Verfahrensrüge hier der Darlegung bedurft, dass die mit dem Bußgeldbescheid übermittelte Rechtsbehelfsbelehrung keinen entsprechenden Hinweis enthielt (vgl. Senat NZV 2015, 355; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 - [juris]).
  • OLG Koblenz, 23.10.2013 - 2 SsRs 90/13

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rüge der

    Denn die Frage, ob die Verkehrszeichen überhaupt aufgestellt und ob sie sichtbar angebracht waren, betrifft das kognitive Element der Fahrlässigkeit (bewusste oder unbewusste Fahrlässigkeit), und war daher vom Tatrichter auch ohne gegenläufige Einlassung des Betroffenen zu prüfen und zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2013 - 4a SsRs 66/13).
  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

    a) Soweit der Betroffene rügt, er sei von der ausgeurteilten Höhe der Geldbuße - im Vergleich zu der im Bußgeldbescheid festgesetzten Höhe - "völlig überrascht" worden, weil ein rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße im gerichtlichen Verfahren zuvor nicht ergangen sei, so hätte es im Rahmen der ordnungsgemäßen Erhebung der Verfahrensrüge der Darlegung bedurft, dass die mit dem Bußgeldbescheid übermittelte Rechtsbehelfsbelehrung keinen entsprechenden Hinweis enthielt (vgl. OLG Stuttgart VRR 2013, 473; Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 -, juris und NZV 2015, 355 ).
  • KG, 20.09.2018 - 3 Ws (B) 234/18

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen "Sicherung einer einheitlichen

    Hierfür hätte es insbesondere einer konkreten Darlegung der mit dem erlassenen Bußgeldbescheid übermittelten Rechtsbehelfsbelehrung bedurft (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 - und vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - Senat NZV 2015, 355; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 - [juris]).
  • OLG Naumburg, 07.12.2021 - 1 Ws 204/21

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Gerichtliche Hinweispflicht

    Letztendlich muss die Rechtsfrage, ob ein Hinweis auf eine mögliche Erhöhung der Geldbuße erforderlich ist, hier aber dahinstehen, weil die ordnungsgemäße Erhebung der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegend auch der Darlegung der mit dem Bußgeldbescheid übermittelten Rechtsbehelfsbelehrung bedurft hätte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2014 - 3 Ws (B) 78/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 - beide zitiert nach juris).
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